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Stellungnahme zum Verpflegungsstand des SPD-Ortsvereins Ziegelhausen in der Kleingmünder Straße

Mit Verwunderung haben wir die Aussagen zum eigenmächtigen Aufbau eines Verpflegungsstands durch den SPD-Ortsverein Ziegelhausen in der Kleingmünder Straße zur Kenntnis genommen.

Im Vorfeld der Veranstaltung hat den Veranstalter TSG 78 Heidelberg im Unterschied zum Vorjahr keine Anfrage durch den SPD-Ortsverein Ziegelhausen für eine solche Sondernutzung am Streckenrand erreicht. Eine entsprechende Anfrage und Genehmigung des Veranstalters sind für das Betreiben eines externen Stands jedoch erforderlich.

Auch stehen dem eigenmächtigen Aufbau eines Verpflegungsstands in der Kleingmünder Straße unterschiedliche Erwägungen entgegen. Diese sind mit der Einsatzleitung der Polizei abgestimmt und wurden dem SPD-Ortsverein in der Vergangenheit erläutert. So sind wir als Veranstalter verpflichtet, für die Sicherheit von Läufer*innen und Straßenverkehr Sorge zu tragen. Diese sahen und sehen wir durch einen Verpflegungsstand an dieser Stelle gefährdet: Aufgrund der seit 2019 planmäßig vorgesehenen Zweiteilung der Kleingmünder Straße mit einseitigem PKW-Durchfluss entsteht seitdem durch einen solchen die Gefahr der Staubildung und Ausscherung von Läufern auf die Gegenfahrbahn. Ebenfalls führen wir die Veranstaltung nach den Internationalen Wettkampfregeln durch. Nach diesen ist eine entsprechende Fremdverpflegung verboten (vgl. CR 55.8.8). Dies steht dem Aufbau einer Verpflegungsstelle an anderen Orten als den offiziellen Verpflegungsstationen entgegen.

Unser (ehrenamtlich tätiges) Organisationsteam hätte sich gefreut, diese Punkte bereits im Vorfeld der Veranstaltung auf eine entsprechende Standanfrage des SPD-Ortsvereins hin erläutern zu können, um entsprechende Vorkommnisse am Veranstaltungssonntag zu vermeiden – hierzu wurde uns leider nicht die Möglichkeit gegeben.

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